Für alle am Veröffentlichungsprozess Beteiligten (Autor/Autorin, Schriftleiter/Schriftleiterin, Gutachter/Gutachterin und UVP-Gesellschaft e.V.) ist es notwendig, einheitliche Standards für das erwartete ethische Verhalten zugrunde zu legen. Die folgenden Ethikerklärungen für den UVP-report basieren auf den Best Practice Guidelines for Journal Editors des Committee on Publication Ethics (COPE)

Verantwortung des Schriftleiters/der Schriftleiterin

Rechenschaftspflicht

Der Schriftleiter/die Schriftleiterin dieser begutachteten Zeitschrift ist verantwortlich für die Entscheidung, welche eingereichten Artikel in der Zeitschrift veröffentlicht werden sollen, und ist darüber hinaus für alle in der Zeitschrift veröffentlichten Artikel verantwortlich. Bei diesen Entscheidungen lässt sich der Schriftleiter/die Schriftleiterin von den Zielen der Zeitschrift sowie von den gesetzlichen Bestimmungen über Verleumdung, Urheberrechtsverletzung und Plagiate leiten. Der Schriftleiter/die Schriftleiterin kann sich bei seinen/ihren Entscheidungen mit dem stellvertretenden Schriftleiter/der stellvertretenden Schriftleiterin oder den Gutachtern/Gutachterinnen beraten. Der Schriftleiter/die Schriftleiterin soll die Integrität der wissenschaftlichen Leistungen wahren, ausschließen, dass geschäftliche Erfordernisse die intellektuellen und ethischen Standards kompromittieren, und bei Bedarf stets Korrekturen, Klarstellungen, Widerrufe und Entschuldigungen veröffentlichen.

Fairness

Die Schriftleitung bewertet die Manuskripte nach ihrem intellektuellen Gehalt, ohne Rücksicht auf Rasse, Geschlecht, sexuelle Orientierung, religiöse Überzeugung, ethnische Herkunft, Staatsangehörigkeit oder politische Philosophie der Autoren/Autorinnen. Die Schriftleitung und die Redaktion geben keinerlei Informationen über ein zu prüfendes Manuskript an andere Personen, abgesehen von dem Autor/der Autorin, der Assistenz der Schriftleitung, den Gutachtern/Gutachterinnen und potenziellen Gutachtern/Gutachterinnen bzw. gegebenenfalls den Mitgliedern des Redaktionsbeirats.

Vertraulichkeit

Die Schriftleitung und die Redaktion dürfen keinerlei Informationen über ein eingereichtes Manuskript an Dritte weitergeben, abgesehen von dem/der korrespondierenden Autor/Autorin, den Gutachtern/Gutachterinnen, potenziellen Gutachtern/Gutachterinnen, den Mitgliedern des Redaktionsbeirats.

Offenlegung, Interessenkonflikte und andere Themen

Der Schriftleiter/die Schriftleiterin orientiert sich beim Widerruf von bzw. bei Bedenken zu und Korrekturen von im UVP-report veröffentlichten Beiträgen an den COPE-Richtlinien for Retracting Articles.

Unveröffentlichte Materialien, die in einem eingereichten Manuskript enthalten sind, dürfen von Gutachtern/Gutachterinnen nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Autors/der Autorin für die eigene Forschung verwendet werden. Vertrauliche Informationen oder Ideen, die durch Begutachtung gewonnen wurden, müssen vertraulich behandelt und dürfen nicht zum persönlichen Vorteil genutzt werden.

Die Schriftleitung verpflichtet sich sicherzustellen, dass Werbung, Nachdrucke oder andere kommerzielle Einnahmen keinen Einfluss auf redaktionelle Entscheidungen haben.

Die Schriftleitung ist bestrebt, ein faires und angemessenes Begutachtungsverfahren zu gewährleisten. Der Schriftleiter/die Schriftleiterin wird bei Befangenheit durch Interessenskonflikte aufgrund von Konkurrenz, Zusammenarbeit oder anderen Beziehungen und Verhältnissen zu den Autoren/Autorinnen, Firmen oder Institutionen, die mit der Veröffentlichung des Beitrags in Verbindung stehen, von einer Prüfung der Manuskripte absehen und stattdessen einen Stellvertreter/Stellvertreterin oder ein anderes Mitglied des Redaktionsbeirats mit der Entscheidung beauftragen.

Der Schriftleiter/die Schriftleiterin verlangt von allen Beteiligten, relevante Interessenskonflikte bekanntzugeben und Korrekturen zu veröffentlichen, wenn konkurrierende Interessen nach der Veröffentlichung offengelegt werden. Falls erforderlich, werden andere geeignete Maßnahmen ergriffen, wie z. B. die Veröffentlichung eines Widerrufs oder die Äußerung von Bedenken.

Beteiligung an und Zusammenarbeit bei Ermittlungen und Untersuchungen

Der Schriftleiter/die Schriftleiterin schützt die Integrität der veröffentlichten Beiträge, indem er/sie bei Bedarf Korrekturen und Widerrufe vornimmt und mutmaßlichem oder angeblichem Fehlverhalten in der Forschung und bei Veröffentlichungen nachgeht. Die Schriftleitung verfolgt das Fehlverhalten von Gutachtern/Gutachterinnen. Der Schriftleiter/die Schriftleiterin ergreift angemessene Maßnahmen, wenn ethische Beschwerden über ein eingereichtes Manuskript oder eine veröffentlichte Arbeit vorgebracht werden.

Verantwortung der Gutachter/Gutachterinnen

Beitrag zu redaktionellen Entscheidungen

Gutachten unterstützen den Schriftleiter/die Schriftleiterin bei redaktionellen Entscheidungen und können durch die redaktionelle Kommunikation mit dem Autor/der Autorin bei der Verbesserung des Manuskripts helfen.

Schnelligkeit/Verzug

Eingeladene Gutachter/Gutachterinnen, die sich inhaltlich oder zeitlich nicht in der Lage sehen, ein Manuskript fristgerecht zu begutachten, sollen die Schriftleitung unverzüglich benachrichtigen, damit alternative Gutachter/Gutachterinnen kontaktiert werden können.

Vertraulichkeit

Alle zur Begutachtung eingegangenen Manuskripte müssen vertraulich behandelt werden. Sie dürfen anderen nicht gezeigt oder mit ihnen besprochen werden, es sei denn, der Schriftleiter/die Schriftleiterin hat dies genehmigt.

Maßstab Objektivität

Gutachten müssen objektiv durchgeführt werden. Persönliche Kritik am Autor/an der Autorin ist inakzeptabel. Die Gutachter/Gutachterinnen sollen ihre Ansichten klar und mit angemessenen Argumenten zum Ausdruck bringen. Einzelheiten finden Sie in unseren Hinweisen für Gutachter/Gutachterinnen.

Quellenangaben

Die Gutachter/Gutachterinnen sollten relevante veröffentlichte Arbeiten identifizieren, die von den Autoren/Autorinnen nicht zitiert wurden. Jede Aussage über ein(e) bereits publizierte(s) Beobachtung, Ableitung oder Argument muss mit einem entsprechenden Zitat versehen werden. Ein Gutachter/eine Gutachterin soll die Schriftleitung auch auf wesentliche Ähnlichkeiten oder Überschneidungen des prüfenden Manuskripts mit ihnen bekannter veröffentlichter Literatur aufmerksam machen.

Offenlegung und Interessenkonflikte

Vertrauliche Informationen oder Ideen durch die Begutachtung müssen vertraulich behandelt und dürfen nicht zum persönlichen Vorteil genutzt werden. Gutachter/Gutachterinnen müssen bei Interessenkonflikten aufgrund von Konkurrenz, Zusammenarbeit oder anderen Beziehungen und Verhältnissen zu den Autoren/Autorinnen, Firmen oder Institutionen, die mit der Veröffentlichung des Beitrags in Verbindung stehen, von einer Prüfung der Manuskripte absehen.

Verantwortung der Autoren/Autorinnen

Anforderungen an die Beiträge

Autoren/Autorinnen sollen die Ergebnisse und den Verlauf ihrer originären Forschung präzise darstellen sowie die Bedeutung ihrer Arbeit objektiv erörtern. Die zugrunde liegenden Daten sollen im Manuskript akkurat wiedergegeben werden. Ein Beitrag sollte genügend Details und Referenzen enthalten, damit die Arbeit nachvollziehbar ist. Betrügerische oder wissentlich ungenaue oder falsche Angaben stellen ein unethisches Verhalten dar und sind inakzeptabel.

Originalität und Plagiate

Die Autoren/Autorinnen müssen sicherstellen, vollständig originale Arbeiten verfasst zu haben und, so sie Arbeiten und/oder Passagen anderer verwendet haben, diese entsprechend zu belegen bzw. zu zitieren.

Mehrfache, redundante oder gleichzeitige Veröffentlichung

Ein Autor/eine Autorin sollte im Allgemeinen keine Manuskripte, die im Wesentlichen dieselbe Forschung beschreiben, in mehr als einer Zeitschrift oder Primärpublikation veröffentlichen. Die parallele Einreichung desselben Manuskripts bei mehr als einer Zeitschrift stellt ein unethisches Publikationsverhalten dar und ist inakzeptabel.

Quellenangaben

Die Arbeit anderer muss stets angemessen gewürdigt und korrekt belegt werden. Die Autoren/Autorinnen müssen auch Veröffentlichungen zitieren, die auf die Entstehung ihres Beitrags Einfluss hatten.

Urheberschaft

Die Autorenschaft soll sich auf diejenigen beschränken, die einen wesentlichen Beitrag zur Konzeption, Gestaltung, Durchführung oder Interpretation der eingereichten Studie geleistet haben. Alle Personen, die einen wesentlichen Beitrag geleistet haben, sollen als Mitautoren/Mitautorinnen aufgeführt werden. Wenn andere Personen an bestimmten inhaltlichen Aspekten des Forschungsprojekts beteiligt waren, sollen sie in einem Abschnitt mit Danksagungen genannt werden. Der korrespondierende Autor/Autorin muss sicherstellen, dass alle wesentlichen Koautoren/Koautorinnen (gemäß der obigen Definition) und keine Personen unangemessenen in der Autorenliste des Manuskripts aufgeführt sind. Weiterhin soll der/die korrespondierende Autor/Autorin sicherstellen, dass alle Koautoren/Koautorinnen die endgültige Fassung des Manuskripts gesehen und gebilligt haben und der Veröffentlichung zugestimmt haben. Einzelheiten finden sich in den Hinweisen für Autoren/Autorinnen.

Gefahren für Menschen und Tiere

Wurden bei der Herstellung der eingereichten Arbeit Chemikalien, Verfahren oder Geräte verwendet, die ungewöhnlich hohe Risiken aufweisen, müssen diese Gefahren eindeutig ausgewiesen werden.

Offenlegung und Interessenkonflikte

Alle Autoren/Autorinnen müssen in ihrem Manuskript alle finanziellen oder sonstigen substanziellen Interessenkonflikte offenlegen, die als Einfluss auf die Ergebnisse oder deren Interpretation im Manuskript ausgelegt werden könnten. Alle Quellen finanzieller Unterstützung für das Projekt müssen offengelegt werden.

Grundlegende Fehler in veröffentlichten Werken

Wenn ein Autor/eine Autorin einen wesentlichen Fehler oder eine Ungenauigkeit in seiner/ihrer eigenen veröffentlichten Arbeit entdeckt, ist er/sie verpflichtet, den Schriftleiter/die Schriftleiterin unverzüglich zu benachrichtigen und mit ihm/ihr zusammenzuarbeiten, um entweder die Arbeit zurückzuziehen oder ein angemessenes Erratum zu veröffentlichen.

Erklärung der Herausgeberin

Bei mutmaßlichen oder nachgewiesenen wissenschaftlichen Verfehlungen, betrügerischen Veröffentlichungen oder Plagiaten ergreift die UVP-Gesellschaft e.V. in enger Zusammenarbeit mit der Schriftleitung alle geeigneten Maßnahmen, um den Sachverhalt zu klären und den betroffenen Artikel zu ändern. Dies schließt die unverzügliche Veröffentlichung eines Erratums oder, im schlimmsten Fall, den vollständigen Widerruf der betroffenen Arbeit ein.