Um Beiträge online einzureichen oder den aktuellen Status eines eingereichten Beitrags zu überprüfen, müssen Sie registriert und eingeloggt sein. In einen existierenden Account Zum Login oder einen neuen Account Registrieren.

Als Teil des Einreichungsverfahren werden die Autor/innen gebeten, anhand der Checkliste für Beiträge die Übereinstimmung ihres Beitrags Punkt für Punkt mit den angegebenen Vorgaben abzugleichen. Beiträge können an Autor/innen, die die Richtlinien nicht befolgen, zurückgegeben werden.

  • Der Beitrag ist bisher unveröffentlicht und wurde auch keiner anderen Zeitschrift oder keinem anderen Verlag vorgelegt (andernfalls ist eine Erklärung in "Kommentare für die Redaktion" beigefügt).
  • Der Text folgt den stilistischen, bibliografischen und sonstigen Vorgaben in den Richtlinien für Autorinnen und Autoren.
  • Die Text-Dateien liegen im Open Document Format (ODF, .odt) oder im proprietären Format Microsoft Word (.docx) vor. Abbildungen liegen als PDF vor.
  • Im Text sind Titel und Überschriften als solche formatiert, Standard-Absätze sind linksbündig, mit einfachem Zeilenabstand formatiert, Zeichen gegebenenfalls kursiv, nicht fett, unterstrichen oder farbig (mit Ausnahme von Weblinks/URLs) ausgezeichnet. Tabellen und Kästen sowie Abbildungen (Fotos, Karten, Grafiken) sind in separaten Dateien (nicht im Text eingebunden).
  • Soweit möglich, wurden den Literaturangaben DOIs, URNs oder URLs beigefügt.
  • Die von der korrespondierenden Autorin bzw. vom korrespondierenden Autor unterschriebene Vereinbarung ist hochgeladen.

Der UVP-report ist eine begutachtete Fachzeitschrift für Umweltprüfung und Umweltplanung und wird von der UVP-Gesellschaft e.V. herausgegeben. Im UVP-report werden deutschsprachige und englischsprachige Artikel veröffentlicht.

Zusammenfassung & Abstract

Stellen Sie dem Haupttext eine deutschsprachige Kurzfassung sowie ein englischsprachiges Abstract von jeweils 1000 bis 1400 Zeichen voran.

Es geht um einen eigenständigen Text, in dem die wesentlichen Aussagen und Ergebnisse prägnant formuliert in den wissenschaftlichen Diskurs eingeordnet sind. Es handelt sich beispielsweise nicht um eine Zusammenfassung der Einleitung oder des Schlusskapitels und soll deshalb auch keine Abkürzungen oder Literaturverweise enthalten. Die Schriftleitung behält sich vor, Manuskript aufgrund mangelhafter Qualität der Zusammenfassung zurückzugeben und um Reformulierung zu bitten.

Wenn Sie sich in der englischen Sprache sicher fühlen, freuen wir uns über englischsprachigen Titel und Abstract. Ansonsten übernimmt die Redaktion die Fachübersetzung.

Textgliederung

Fachbeiträge und Übersichtsbeiträge sollen als wissenschaftliche Texte in der typischen Gliederung verfasst werden, wobei die Begriffe nicht als Vorgabe für die Überschriften zu verstehen sind:

Einleitung – Methodik – Ergebnisse – Diskussion – Fazit bzw. Schlussfolgerungen.

In der Einleitung sollen der Anlass, der wissenschaftliche Hintergrund, das Ziel (die Forschungsfrage) und der Aufbau des Artikels erläutert werden.

Berichte aus der Praxis und Forschung enthalten eine Einleitung bzw. Einführung und reflektorische Textteile.

Beiträge und Berichte dürfen höchstens drei Gliederungsebenen enthalten. Verwenden Sie bitte möglichst kurze, prägnante Überschriften. Für Fachmeinungen, Kolumnen und Rezensionen ist keine Textgliederung durch Überschriften vorgesehen.

Textformatierung

Manuskripte sind entweder im Open Document Format (odt) oder proprietären Microsoft-Format (doc oder docx) einzureichen. Für die Texte ist eine frei lizenzierte Grundschrift (z. B. Times New Roman) zu verwenden und die Seiten sind zu nummerieren. Darüber hinaus sind keine weiteren Feldfunktionen erwünscht. Es sind möglichst kurze, prägnante Überschriften und die Dezimalgliederung mit maximal drei Gliederungsebenen zu verwenden.

Fachsprachliche Abkürzungen sind bei der ersten Verwendung einzuführen, z.B. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Im dann folgenden Text wird nur die Abkürzung verwendet. Bei der Quellenangabe kann die Abkürzung im Fließtext verwendet werden.

Abbildungen

Die Abbildungen (Grafiken, Karten und Fotos) sind fortlaufend zu nummerieren und mit einer Überschrift im Text zu versehen. Die Quelle ist am Ende der Abbildungsüberschrift anzugeben, sofern es sich nicht um eine eigene Abbildung handelt. Bei urheberrechtlich geschütztem Material ist es Aufgabe der Autorinnen und Autoren, die Veröffentlichungsrechte einzuholen und nachzuweisen.

Alle Abbildungen müssen als jeweils eigene Datei geliefert werden und in den Text eingebettet sein. Abbildungen müssen mindestens mit 600 dpi aufgelöst sein. Folgende Dateiformate werden bevorzugt:

  • PDF, TIFF, JPEG für Halbtonabbildungen (z. B. Fotos)
  • PDF, SVG für Vektorgrafiken (z. B. Karten)

Tabellen und Kästen

Tabellen und Kästen sind mit der Tabellenfunktion der Textverarbeitung im Standard-Textformat zu erstellen, nicht mithilfe von Verknüpfungen mit der Tabellenkalkulationssoftware (wie Calc oder MS-Excel).

Die Tabellen und Kästen sind jeweils fortlaufend zu nummerieren und mit einer Überschrift im Text zu versehen. Die Quelle ist am Ende der Überschrift anzugeben, sofern es sich nicht um eigene Darstellungen handelt. Bei urheberrechtlich geschütztem Material ist es Aufgabe der Autorinnen und Autoren, die Veröffentlichungsrechte einzuholen. Auch Datenquellen sind eindeutig zu benennen. Tabellenfußnoten werden mit hochgestellten Kleinbuchstaben gekennzeichnet und direkt unterhalb der Tabelle angefügt.

Zitation und Literaturverzeichnis

Im UVP-report wird der Harvard-Zitationsstil verwendet. Dies bedeutet, dass Referenzen mit Kurzbelegen im Text gekennzeichnet und in einem nachfolgenden Literaturverzeichnis alphabetisch aufgelistet werden.

Das Literaturverzeichnis muss vollständig sein, d. h. alle Quellen enthalten, auf die im Text und in den Fußnoten verwiesen wird, und jede Literaturangabe muss alle Daten enthalten, wie sie nachfolgend gefordert werden. Dabei kann die Verwendung eines Literaturverwaltungsprogramms hilfreich sein, die Verwendung ist allerdings nicht zwingend erforderlich. Die Schriftleitung behält sich vor, Texte aufgrund mangelhafter und v. a. unvollständiger Literaturverzeichnisse zurückzugeben und um Nachbesserung zu bitten. Dadurch kann eine Verzögerung im Veröffentlichungsprozess entstehen.

Verweise im Text

Kurzbelege im Text erfolgen nach folgendem Muster.

(Autor*in Jahr)

Wenn der Autor, die Autorin oder die Autorenschaft im Text genannt werden, kann dieser im Nachweis ausgelassen werden. Dies gilt sowohl für direkte als auch indirekte Zitate.

Beispiel
Gemäß Curie & Einstein sind… (2017).

Kürzel wie „ebd.“, „a.a.O.“, „ibid.“ und ähnliche sind nicht zu verwenden. Kapitälchen oder Großbuchstaben werden bei Namen nicht verwendet.

Indirekte Zitate (Beispiele):

Ein Autor (Bauer 2010)
Zwei Autoren (Curie & Einstein 2017)
Mehrere Autoren (Darwin et al. 2000)
Mehrere Quellen (Bauer 2010; Curie & Einstein 2017)

Direkte Zitate:

Wörtliche Zitate erfolgen mit Anführungszeichen und Seitenangabe.
„Marie Curie ist toll“ (Darwin et al. 2000: 23).

Literaturverzeichnis

Das Literaturverzeichnis wird direkt im Anschluss an den Haupttext angefügt und mit „Literatur“ überschrieben. Am Ende jedes Literaturverzeichniseintrags steht ein Punkt. Es werden sämtliche Autorinnen und Autoren eines Titels im Literaturverzeichnis angegeben und durch ein Semikolon getrennt. Die Institution, die z. B. ein Gutachten beauftragt und dann auch herausgegeben hat, ist ebenso wenig wie das auftragnehmende Institut oder Büro Autorin einer Veröffentlichung, es sei denn, sie macht sich den Text inhaltlich nach Überarbeitung durch ihr Angehörende zu eigen. Ist keine Autorin und kein Autor zu finden, wird die herausgebende Institution und „(Hrsg.)“ angegeben. Sofern es für die Quelle einen DOI gibt, so wird dieser angegeben.

Das Literaturverzeichnis ist alphabetisch zu sortieren. Namen mit Zusätzen wie „von“ oder „du“/„de la“ werden unter dem Anfangsbuchstaben des Namens ohne Zusatz eingeordnet. Namen aus mehreren Wörtern (z. B. „van der Maarel“ oder „de Groot“) werden unter dem ersten Wort des Namens eingeordnet. Bei mehreren Titeln einer Autorin bzw. eines Autors wird der zuerst erschienene Titel als erster genannt. Bei mehreren Titeln einer Autorin bzw. eines Autors aus einem Jahr werden diese durch Anfügung von „a“, „b“ etc. an die Jahreszahl voneinander unterschieden. Bei Beiträgen in von der Autorin oder dem Autor herausgegebenen Sammelbänden wird der Sammelband mit „a“ gekennzeichnet und die Beiträge des Herausgebers mit „b“.

  • Monografien: Nachname, erster Buchstabe des Vornamens (Jahr): Titel. Untertitel, Ort (ggf. Schriftenreihe, Bandnummer). Ggf. DOI DOI.
    Beispiel:
    Balla, S.; Wulfert, K. & Peters, H.-J. (2009): Leitfaden zur Strategischen Umweltprüfung (SUP), Dessau-Roßlau (UBA-Texte, 08-09).
  • Beiträge in Sammelbänden: Nachname, erster Buchstabe des Vornamens (Jahr): Titel. Untertitel. In: Nachname, erster Buchstabe des Vornamens (Hrsg.): Titel. Untertitel, Ort, Seitenzahl-Seitenzahl. Ggf. DOI DOI.
    Beispiel: Hildebrandt, S.; Roth, M.; Schwarz-von Raumer, H.-G.
    & Roser, F. (2021): Bundesweite empirie- und modellgestützte Bewertung von Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes. In: Walsh, C.; Kangler, G. & Schaffert, M. (Hrsg.): Landschaftsbilder und Landschaftsversta?ndnisse in Politik und Praxis, Wiesbaden, 119-140 (RaumFragen: Stadt – Region – Landschaft). DOI 10.1007/978-3-658-30959-6
  • Zeitschriftenaufsätze: Nachname, erster Buchstabe des Vornamens (Jahr): Titel. Untertitel. Zeitschriftenname Jahrgang (Heftnummer): Seitenzahl-Seitenzahl. Ggf.DOI DOI.
    Beispiel:
    Sybertz, J., Hanusch, M. & Grotehusmann, D. (2019): Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie im Straßenbau – Inhalte, Ablauf und Methoden der Prüfung. UVP-report 33 (2): 111-120. DOI 10.17442/uvp-report.033.13
  • Gesetze und Verordnungen: Abkürzung – Titel vom Datum. Fundstelle, zuletzt geändert am Datum. Fundstelle.
    Beispiel: UVPG – Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung i.d.F. vom 24. Februar 2010. Bundesgesetzblatt I: 94, zuletzt geändert am 3. Dezember 2020. Bundesgesetzblatt I: 2694.

Faire Sprache

Der UVP-report unterstützt die Verwendung von fairer Sprache in allen Artikeln und Texten. Wir erwarten von allen Autorinnen und Autoren, dass sie sich mit folgenden Prinzipien fairer und inklusiver Sprache auseinandersetzen und diese Prinzipien einsetzen:

  • Verwenden Sie möglichst geschlechtsneutrale Bezeichnungen (z. B. Person, Fachkraft, Mitglied).

  • Formulieren Sie offen und kreativ und ändern Sie ggf. die Satzkonstruktion (z. B. „Fachkundiger Rat wurde eingeholt.“ statt: „Der Rat eines Experten wurde eingeholt.“).

  • Sofern eine geschlechtsneutrale Bezeichnung oder Formulierung nicht möglich ist, verwenden Sie die vollständige Paarform (z. B. Autorinnen und Autoren).

  • Verwenden Sie das grammatikalisch korrekte Geschlecht (z. B. „Die Stadt xy ist Auftraggeberin“).

Ideen für geschlechtsneutrale Bezeichnungen und andere Formulierungsvorschläge finden Sie auf https://geschicktgendern.de/ und in zahlreichen Handreichungen von unterschiedlichsten Institutionen.

Begutachtungsprozess

Single-blind Review

Beim single-blind Review wird der Artikel von zwei Gutachterinnen bzw. Gutachtern begutachtet. Dabei bleiben die Begutachtenden jeweils anonym.

Je nachdem wie viel Überarbeitungsaufwand entsteht und ob die Begutachtenden den Artikel nach der Überarbeitung nochmal sehen wollen, variiert die Dauer des Begutachtungsprozesses bis zur Annahme. Die Erfahrung der Schriftleitung zeigt, dass ein single-blind Review ca. 3 Monate Zeit in Anspruch nimmt.

Im Open Journal System (OJS) können Sie sich über den Status ihres eingereichten Artikels informieren.

Editor Review

Bei einem Editor Review wird der Artikel ausschließlich von der Schriftleitung begutachtet, ggf. gleichzeitig redigiert und kann damit zügig veröffentlicht werden.

Je nachdem wie viel Überarbeitungsaufwand entsteht, variiert die Dauer des Begutachtungsprozesses bis zur Annahme. Die Erfahrung der Schriftleitung zeigt, dass ein Editor Review etwa einen Monat Zeit in Anspruch nimmt.

Im Open Journal System (OJS) können Sie sich über den Status ihres eingereichten Artikels informieren.

Nach der Annahme des Artikels – Redaktion und Layout

Sobald der jeweilige Artikel angenommen wurde, startet die Redaktionsarbeit, dazu zählen:

  • Fachübersetzung des Titels und der Zusammenfassung,

  • Verschlagwortung,

  • Überprüfung von Rechtschreibung und Zeichensetzung,

  • stilistische Anpassungen,

  • Überprüfung der Zitate und Literaturangaben,

  • Überprüfung der Qualität von Abbildungen.

Nach Abschluss der Redaktionsarbeit erhält der jeweilige (korrespondierende) Autor zur Kontrolle per E-Mail eine Textdatei mit den gekennzeichneten Änderungen. Für diese redaktionelle Freigabe wird eine Frist von 2 Wochen gesetzt.

Nach der redaktionellen Freigabe erhält der (korrespondierende) Autor nach Layout eine Druckfahne für eine letzte Freigabe. Für diese Freigabe wird eine Frist von 1 Woche gesetzt. Anschließend werden Open Access Artikel auf der Website des UVP-reports verfügbar gemacht. Wenn alle Artikel eins Hefts freigegeben vorliegen, wird der UVP-report gedruckt und versendet.